Mit Stand 31. März 2011 wurde beim Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ein Gewerbe nach § 14 GewO oder § 55c GewO angemeldet. Die angemeldete Tätigkeit umfaßt das Verlegen von Büchern und den Handel derselben im Internet. Dieses Gewerbe wird (vorerst) im Nebenerwerb betrieben. Die Bezeichnung des Verlages lautet BRUETERICH PRESS. Quittung, Siegel, Unterschrift. Die frischgebackene Verlegerpersönlichkeit eiert fröhlich den Tempelhofer Damm herunter – neuen Herausforderungen entgegen.